Gilt die EU-KI-Verordnung für meine Website?+
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026 für alle, die ein KI-System bereitstellen oder betreiben, das mit Menschen interagiert oder synthetische Inhalte erzeugt — unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein Kontakt-Chatbot, ein KI-Schreibassistent im Blog oder ein generiertes Bild genügen. Was die Verordnung nicht tut: aus jeder Website ein Hochrisiko-System machen. Das ist ein eigenes Regime nach Art. 6 und Anhang III und gilt ab dem 2. Dezember 2027.
Was verlangt Artikel 50 konkret?+
Fünf Pflichten, verteilt auf zwei Rollen. Der Anbieter muss die direkte KI-Interaktion offenlegen (Abs. 1) und synthetische Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen (Abs. 2). Der Betreiber muss Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung offenlegen (Abs. 3), Deepfakes kennzeichnen (Abs. 4 Unterabs. 1) und KI-generierte Texte offenlegen, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen (Abs. 4 Unterabs. 2). Abs. 5 regelt die Form: klar, erkennbar, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion und barrierefrei.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?+
Der Betreiber verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung, der Anbieter entwickelt es oder bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr. Wer einen Chatbot einkauft, ist in der Regel Betreiber. Art. 25 Abs. 1 verlagert die Anbieterrolle aber auf Sie, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Marke auf das System setzen, es wesentlich verändern oder seine Zweckbestimmung ändern — und mit der Rolle kommen die Anbieterpflichten. Diese Einordnung nimmt Ihnen niemand ab, deshalb fragt Sorrel danach, statt sie zu unterstellen.
Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?+
Wenn er direkt mit Menschen interagiert, schuldet der Anbieter einen Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 — es sei denn, es ist aus Sicht einer angemessen informierten Person aus den Umständen und dem Kontext der Verwendung offensichtlich. Die Ausnahme ist enger, als sie klingt: Ein Widget, das aussieht wie ein normaler Support-Chat, ist nicht offensichtlich ein KI-System. Ein sichtbarer Hinweis an der Interaktionsfläche selbst, nicht nur in der Datenschutzerklärung, ist die sichere Lesart.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?+
Art. 50 Abs. 2 gilt seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vor diesem Datum bereits in Verkehr waren, räumt der Digital Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 ein. Deshalb meldet Sorrel eine fehlende Provenienz-Kennzeichnung als aufgeschoben und nicht als laufenden Verstoß: Der Befund stimmt, der Durchsetzungstermin ist noch nicht erreicht.
Wie hoch sind die Bußgelder?+
Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 werden nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die verbotenen Praktiken aus Art. 5 liegen in der obersten Stufe bei bis zu 35 Mio. Euro oder 7 %. Das sind Obergrenzen, keine Regelbußen. Für KMU und kleine Mid-Caps gilt der jeweils niedrigere der beiden Werte.
Wer kontrolliert die KI-Verordnung in Deutschland?+
Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde. Sie führt außerdem die Beschwerdestelle und das Reallabor. Die Fachaufsichten behalten ihre Zuständigkeiten. Zwei weitere Verbote aus Art. 5 — nicht einvernehmliche intime Bildaufnahmen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs — greifen ab dem 2. Dezember 2026.
Was prüft Sorrel — und was nicht?+
Sorrel prüft, was öffentlich erreichbar ist: von Ihren Seiten aufgerufene KI-Anbieter, ob ein Transparenzhinweis existiert, wo er steht und ob er barrierefrei ist. Systeme hinter einem Login, interne Werkzeuge und Offline-Prozesse sieht Sorrel nicht. Sorrel stellt keine Konformitätsbescheinigung aus und leistet keine Rechtsberatung, ordnet Sie nicht als Anbieter oder Betreiber ein, nimmt keine Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 / Anhang III vor, und die Art.-5-Hinweise sind Heuristiken, die in keine Bewertung einfließen.