KI-Verordnung
C2PA / Content Credentials
Kurz erklärt
C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity) ist der verbreitetste offene Standard für maschinenlesbare Herkunftsangaben an Mediendateien; die Nutzeroberfläche dazu heißt Content Credentials. Er ist der praktische Weg, die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 Abs. 2 EU-KI-Verordnung zu erfüllen — die Verordnung schreibt ihn allerdings nicht namentlich vor.
Art. 50 Abs. 2 KI-VO verlangt eine Markierung in einem maschinenlesbaren Format, nennt aber keine Technik. C2PA ist die Antwort, auf die sich die Branche geeinigt hat.
Was C2PA macht
Ein C2PA-Manifest wird kryptografisch signiert an die Mediendatei gebunden und beschreibt, wie sie entstanden ist: welches Werkzeug, welches Modell, welche Bearbeitungsschritte. Wird die Datei verändert, bricht die Signatur — die Manipulation wird sichtbar, statt verborgen zu bleiben.
Das ist der entscheidende Unterschied zu einem sichtbaren Wasserzeichen: Wasserzeichen sind für Menschen lesbar, aber trivial zu entfernen und für Maschinen nicht auswertbar.
Die Alternative: IPTC
Neben C2PA erkennt die Praxis das IPTC-Feld digitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia an. Es ist einfacher zu setzen, aber nicht signiert — es überlebt keine böswillige Bearbeitung.
Die Schwachstelle
Provenienzdaten überleben den Weg durchs Web oft nicht. Viele CDNs, Bildoptimierer und Social-Plattformen strippen Metadaten beim Re-Encoding. Eine Datei, die das Studio mit gültigem Manifest verlässt, kann beim Besucher ohne ankommen — die Pflicht bleibt trotzdem beim Anbieter.
Wer Art. 50 Abs. 2 ernst nimmt, prüft deshalb nicht nur, ob die Kennzeichnung gesetzt wurde, sondern ob sie in der ausgelieferten Datei noch vorhanden ist.
Verhältnis zum Code of Practice
Der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte vom 10. Juni 2026 konkretisiert, was als wirksame, interoperable und robuste Kennzeichnung gilt. Er ist nicht bindend, aber Aufsichtsbehörden orientieren sich daran.
Rechtsquelle: Art. 50 Abs. 2 Verordnung (EU) 2024/1689; C2PA-Spezifikation; IPTC Photo Metadata Standard.
Auf Ihrer Website prüfen: Ob ausgelieferte Medien eine Provenienz-Kennzeichnung tragen