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KI-Verordnung

KI-MIG (Bundesnetzagentur)

Kurz erklärt

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) setzt die EU-KI-Verordnung in deutsches Recht um. Es ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme in Deutschland. Sie betreibt außerdem die Beschwerdestelle und das KI-Reallabor; die Fachaufsichten behalten ihre Zuständigkeiten.

Die KI-Verordnung gilt unmittelbar, überlässt die Durchsetzung aber den Mitgliedstaaten. Das KI-MIG regelt, wer das in Deutschland tut.

Was das Gesetz festlegt

  • Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie koordiniert die Aufsicht über KI-Systeme und ist erste Anlaufstelle.
  • Beschwerdestelle: Betroffene können Verstöße gegen die KI-Verordnung melden.
  • Reallabor (regulatory sandbox) nach Art. 57 KI-VO — ein kontrollierter Rahmen, in dem KI-Systeme unter Aufsicht erprobt werden können, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
  • Sektorale Zuständigkeiten bleiben. Für Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte, Fahrzeuge und andere regulierte Bereiche bleiben die jeweiligen Fachbehörden zuständig. Die Datenschutzaufsicht bleibt für die datenschutzrechtliche Seite zuständig.

Was das praktisch bedeutet

Für Website-Betreiber ändert das KI-MIG nichts an den Pflichten selbst — die stehen in der Verordnung. Es beantwortet die Frage, wer im Zweifel anklopft und an wen sich Betroffene wenden können.

Relevant ist die Beschwerdestelle: Ein fehlender Transparenzhinweis nach Art. 50 kann nicht nur behördlich aufgegriffen, sondern auch gemeldet werden. Ob daneben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in Betracht kommt, ist noch nicht gerichtlich geklärt.

Zeitliche Einordnung

Die Verordnung selbst trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Verbote aus Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025, die Bestimmungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und die Bußgeldvorschriften seit dem 2. August 2025, die Transparenzpflichten aus Art. 50 seit dem 2. August 2026.

Rechtsquelle: KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit 29. Juli 2026; Art. 70, Art. 57 Verordnung (EU) 2024/1689.

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