Pflichten
Datenschutzbeauftragter
Kurz erklärt
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht im Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzrechts und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Pflicht ist er unter anderem, wenn in Deutschland mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder eine umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten stattfindet.
Der DSB kann intern benannt oder extern bestellt werden. Er muss die nötige Fachkunde besitzen und darf wegen seiner Aufgabe nicht benachteiligt werden.
Wann ist ein DSB Pflicht?
Nach Art. 37 DSGVO unter anderem bei umfangreicher, regelmäßiger Überwachung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. In Deutschland verschärft § 38 BDSG die Pflicht: Sie greift bereits, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind.
Aufgaben
Unterrichtung und Beratung, Überwachung der Einhaltung, Schulung der Mitarbeitenden und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 39 DSGVO).
Rechtsquelle: Art. 37-39 DSGVO; § 38 BDSG.