Zum Inhalt springen
← Wissen

Tracking

Google Analytics

Kurz erklärt

Google Analytics ist ein Webanalyse-Dienst von Google, der das Verhalten von Website-Besuchern misst. Es ist einwilligungspflichtig: Ohne vorherige, aktive Zustimmung darf es nicht laden, weil es Cookies setzt (§ 25 TDDDG) und personenbezogene Daten an Google übermittelt. Lädt es schon vor dem Consent, ist das ein häufiger Abmahngrund.

Google Analytics (GA4) erfasst unter anderem IP-Adresse, Geräte- und Nutzungsdaten und ordnet Besucher über Kennungen zu. Das sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.

Ist Google Analytics DSGVO-konform?

Nur mit wirksamer Einwilligung. Die Cookies und der Zugriff auf das Endgerät erfordern eine Zustimmung nach § 25 TDDDG; die anschließende Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO - in der Praxis die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a.

US-Datentransfer

Google verarbeitet Daten auch in den USA. Seit 2023 stützt sich der Transfer auf das EU-US Data Privacy Framework; ergänzend sind die Datenschutzeinstellungen im Konto (z. B. IP-Anonymisierung, kein Daten-Sharing) zu prüfen.

Häufiger Fehler

Google Analytics lädt über den Google Tag Manager oder direkt schon vor dem Klick auf „Akzeptieren". Ein Tracker-Check deckt das auf.

Rechtsquelle: § 25 TDDDG; Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; EU-US Data Privacy Framework.