Tracker-Check
Tracker-Check für Ihre Website
Kurz erklärt
Ein Tracker-Check deckt auf, welche Analyse- und Marketing-Dienste eine Website lädt und ob sie das bereits vor der Einwilligung tun. Tracker wie Google Analytics oder das Meta Pixel dürfen nach § 25 TDDDG erst nach aktiver Zustimmung feuern. Sorrel gleicht jeden erkannten Tracker mit einer Datenbank von über 2.400 Diensten ab und nennt Anbieter, Sitzland und Rechtsgrundlage.
Was Sorrel dabei prüft
- ✓Tracker, die vor der Einwilligung laden (Google Analytics, Meta Pixel, TikTok u. v. m.)
- ✓Zuordnung jedes Trackers zu Anbieter und Sitzland
- ✓Datenübermittlung in Drittländer wie die USA
- ✓Verhalten nach Klick auf „Ablehnen" (Reject-Simulation)
- ✓Rechtsgrundlage und Fix-Anleitung pro Tracker
Teil der Plattform
Dieser Check ist Teil der Sorrel Website-Intelligence-Plattform
Der DSGVO-Scan ist der erste Job, für den Sie uns engagieren. Darüber hinaus liefert Sorrel einen Trust Score aus Compliance, Datenschutz, Sicherheit, Vendor-Risiko und Technologie.
FAQ
Häufig gefragt.
Was ist ein Tracker?+
Ein Tracker ist ein eingebundener Dienst, der das Verhalten von Besuchern erfasst - etwa zur Reichweitenmessung oder für Werbung. Beispiele sind Google Analytics, das Meta Pixel oder Hotjar.
Dürfen Tracker ohne Einwilligung laden?+
Nein. Nach § 25 TDDDG und der DSGVO brauchen Analyse- und Marketing-Tracker eine vorherige, aktive Einwilligung. Nur technisch notwendige Dienste sind ausgenommen.
Wie viele Tracker erkennt Sorrel?+
Über 2.400 bekannte Tracker - jeweils mit Anbieter, Sitzland und Rechtsgrundlage.
Begriffe dazu im Glossar
Schluss-Akkord