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Tracker-Check

Tracker-Check für Ihre Website

Tracker-Check von Sorrel: erkennt Google Analytics, Meta Pixel, TikTok und über 2.400 weitere Tracker, die vor der Einwilligung laden - mit Anbieter, Sitzland und Rechtsgrundlage.

Kurz erklärt

Ein Tracker-Check deckt auf, welche Analyse- und Marketing-Dienste eine Website lädt und ob sie das bereits vor der Einwilligung tun. Tracker wie Google Analytics oder das Meta Pixel dürfen nach § 25 TDDDG erst nach aktiver Zustimmung feuern. Sorrel gleicht jeden erkannten Tracker mit einer Datenbank von über 2.400 Diensten ab und nennt Anbieter, Sitzland und Rechtsgrundlage.

Was Sorrel dabei prüft

  • Tracker, die vor der Einwilligung laden (Google Analytics, Meta Pixel, TikTok u. v. m.)
  • Zuordnung jedes Trackers zu Anbieter und Sitzland
  • Datenübermittlung in Drittländer wie die USA
  • Verhalten nach Klick auf „Ablehnen" (Reject-Simulation)
  • Rechtsgrundlage und Fix-Anleitung pro Tracker
Teil der Säule: Compliance & Datenschutz →

Teil der Plattform

Dieser Check ist Teil der Sorrel Website-Intelligence-Plattform

Der DSGVO-Scan ist der erste Job, für den Sie uns engagieren. Darüber hinaus liefert Sorrel einen Trust Score aus Compliance, Datenschutz, Sicherheit, Vendor-Risiko und Technologie.

FAQ

Häufig gefragt.

Was ist ein Tracker?+

Ein Tracker ist ein eingebundener Dienst, der das Verhalten von Besuchern erfasst - etwa zur Reichweitenmessung oder für Werbung. Beispiele sind Google Analytics, das Meta Pixel oder Hotjar.

Dürfen Tracker ohne Einwilligung laden?+

Nein. Nach § 25 TDDDG und der DSGVO brauchen Analyse- und Marketing-Tracker eine vorherige, aktive Einwilligung. Nur technisch notwendige Dienste sind ausgenommen.

Wie viele Tracker erkennt Sorrel?+

Über 2.400 bekannte Tracker - jeweils mit Anbieter, Sitzland und Rechtsgrundlage.

Begriffe dazu im Glossar

Im Kontext: der komplette DSGVO-Leitfaden für Websites →

Schluss-Akkord

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