Internationale Übermittlung
Drittlandtransfer
Kurz erklärt
Ein Drittlandtransfer ist jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR - etwa in die USA. Er ist nur zulässig mit Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln plus Zusatzmaßnahmen oder einer Ausnahme nach Art. 49 DSGVO. Viele US-Dienste lösen ihn unbemerkt aus.
Sobald Daten den EWR verlassen, gelten besondere Anforderungen.
Wann liegt ein Transfer vor?
Schon das Laden einer US-Schriftart, ein US-CDN oder US-Analytics kann Daten (z. B. die IP-Adresse) in ein Drittland übermitteln.
Zulässige Grundlagen
Angemessenheitsbeschluss (z. B. EU-US Data Privacy Framework), Standardvertragsklauseln mit Transfer Impact Assessment, oder eng auszulegende Ausnahmen.
Rechtsquelle: Art. 44-49 DSGVO.