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Internationale Übermittlung

Drittlandtransfer

Kurz erklärt

Ein Drittlandtransfer ist jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR - etwa in die USA. Er ist nur zulässig mit Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln plus Zusatzmaßnahmen oder einer Ausnahme nach Art. 49 DSGVO. Viele US-Dienste lösen ihn unbemerkt aus.

Sobald Daten den EWR verlassen, gelten besondere Anforderungen.

Wann liegt ein Transfer vor?

Schon das Laden einer US-Schriftart, ein US-CDN oder US-Analytics kann Daten (z. B. die IP-Adresse) in ein Drittland übermitteln.

Zulässige Grundlagen

Angemessenheitsbeschluss (z. B. EU-US Data Privacy Framework), Standardvertragsklauseln mit Transfer Impact Assessment, oder eng auszulegende Ausnahmen.

Rechtsquelle: Art. 44-49 DSGVO.