Rechtsgrundlagen
Einwilligung
Kurz erklärt
Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer Daten. Sie muss vor der Verarbeitung erteilt werden, jederzeit widerrufbar sein und durch eine aktive Handlung erfolgen - vorangekreuzte Kästchen oder reines Weitersurfen genügen nicht.
Die Einwilligung ist eine der sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO. Für nicht notwendige Cookies und Tracking ist sie in Deutschland fast immer Pflicht.
Wann ist eine Einwilligung wirksam?
Sie muss freiwillig, für den konkreten Zweck, informiert und durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Der Klick auf „Akzeptieren" muss eine gleichwertig leicht erreichbare „Ablehnen"-Option haben.
Aktive Handlung erforderlich
Der BGH hat in „Planet49" (Az. I ZR 7/16) klargestellt: Ein vorangekreuztes Kästchen ist keine wirksame Einwilligung. Nutzer müssen aktiv zustimmen.
Rechtsquelle: Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO; § 25 Abs. 1 TDDDG; BGH I ZR 7/16.