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Verträge

Auftragsverarbeitung (AVV)

Kurz erklärt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet - etwa Hosting, Newsletter-Tools oder Analytics. Ohne AVV ist die Weitergabe der Daten rechtswidrig und bußgeldbewehrt.

Fast jede Website nutzt externe Dienstleister, die Daten verarbeiten. Für jeden davon brauchen Sie einen AVV.

Wann brauche ich einen AVV?

Sobald ein Dritter Daten weisungsgebunden für Sie verarbeitet: Webhosting, Mailversand, Cloud-Speicher, Support-Tools, Tracking-Anbieter.

Pflichtinhalte

Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Kategorien betroffener Personen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern.

Rechtsquelle: Art. 28 DSGVO.