Datenschutzerklärung prüfen
Datenschutzerklärung prüfen
Kurz erklärt
Eine Datenschutzerklärung muss nach Art. 13 DSGVO über alle Verarbeitungen informieren - und zum tatsächlichen Verhalten der Website passen. Nennt sie keine Tracker, obwohl welche laden, ist sie unvollständig. Sorrel gleicht die erklärten Dienste mit den real geladenen ab und benennt jede Lücke.
Was Sorrel dabei prüft
- ✓Vorhandensein und Erreichbarkeit der Datenschutzerklärung
- ✓Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO (Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Rechte)
- ✓Abgleich erklärter Dienste mit tatsächlich geladenen Trackern
- ✓Hinweise zu Drittlandtransfers und Empfängern
Teil der Plattform
Dieser Check ist Teil der Sorrel Website-Intelligence-Plattform
Der DSGVO-Scan ist der erste Job, für den Sie uns engagieren. Darüber hinaus liefert Sorrel einen Trust Score aus Compliance, Datenschutz, Sicherheit, Vendor-Risiko und Technologie.
FAQ
Häufig gefragt.
Was muss in einer Datenschutzerklärung stehen?+
Verantwortlicher und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung, Empfänger und Drittlandtransfers, Speicherdauer sowie die Betroffenenrechte nach Art. 13-22 DSGVO.
Warum reicht ein Generator nicht immer?+
Ein Generator kennt die real eingebundenen Dienste Ihrer Seite nicht. Sorrel gleicht die Erklärung mit dem tatsächlichen Verhalten ab und deckt so Lücken auf.
Begriffe dazu im Glossar
Schluss-Akkord