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Betroffenenrechte

Widerspruchsrecht

Kurz erklärt

Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO erlaubt es einer Person, einer Datenverarbeitung zu widersprechen, die auf einem berechtigten Interesse beruht. Gegen Direktwerbung kann jederzeit und ohne Begründung widersprochen werden - danach muss die Verarbeitung für diesen Zweck sofort enden.

Das Widerspruchsrecht ist das Gegenstück zum berechtigten Interesse: Was ohne Einwilligung verarbeitet wird, lässt sich auf diesem Weg stoppen.

Widerspruch gegen Direktwerbung

Gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung kann jederzeit widersprochen werden (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Es ist keine Begründung nötig, und der Widerspruch ist unverzüglich umzusetzen.

Widerspruch in anderen Fällen

Stützt sich eine Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f), kann die Person aus Gründen ihrer besonderen Situation widersprechen. Der Verantwortliche muss die Verarbeitung dann einstellen, sofern er keine zwingenden schutzwürdigen Gründe nachweist.

Rechtsquelle: Art. 21 DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).