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Rechtsgrundlagen

Berechtigtes Interesse

Kurz erklärt

Das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erlaubt eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung, wenn Ihre Interessen die Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Es erfordert eine dokumentierte Abwägung und taugt nicht als Freibrief für Tracking oder Werbe-Cookies.

Das berechtigte Interesse ist eine flexible, aber oft überschätzte Rechtsgrundlage.

Die Drei-Stufen-Prüfung

  1. Berechtigtes Interesse liegt vor (z. B. IT-Sicherheit, Direktwerbung).
  2. Erforderlichkeit: Die Verarbeitung ist nötig, um es zu erreichen.
  3. Abwägung: Die Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht.

Grenzen beim Tracking

Für Cookies und Tracker, die einen Zugriff auf das Endgerät erfordern, gilt vorrangig § 25 TDDDG - hier hilft das berechtigte Interesse nicht, eine Einwilligung bleibt nötig.

Rechtsquelle: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Erwägungsgrund 47.