Rechtsgrundlagen
Berechtigtes Interesse
Kurz erklärt
Das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erlaubt eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung, wenn Ihre Interessen die Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Es erfordert eine dokumentierte Abwägung und taugt nicht als Freibrief für Tracking oder Werbe-Cookies.
Das berechtigte Interesse ist eine flexible, aber oft überschätzte Rechtsgrundlage.
Die Drei-Stufen-Prüfung
- Berechtigtes Interesse liegt vor (z. B. IT-Sicherheit, Direktwerbung).
- Erforderlichkeit: Die Verarbeitung ist nötig, um es zu erreichen.
- Abwägung: Die Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht.
Grenzen beim Tracking
Für Cookies und Tracker, die einen Zugriff auf das Endgerät erfordern, gilt vorrangig § 25 TDDDG - hier hilft das berechtigte Interesse nicht, eine Einwilligung bleibt nötig.
Rechtsquelle: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Erwägungsgrund 47.