Betroffenenrechte
Recht auf Löschung
Kurz erklärt
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auch „Recht auf Vergessenwerden", verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Es gibt Ausnahmen, etwa bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Das Recht auf Löschung ist die Kehrseite der Datenminimierung: Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es der Zweck erfordert.
Wann müssen Daten gelöscht werden?
Unter anderem, wenn der Zweck entfällt, die Einwilligung widerrufen wird und keine andere Rechtsgrundlage besteht, die Person berechtigt Widerspruch einlegt oder die Verarbeitung unrechtmäßig war (Art. 17 Abs. 1 DSGVO).
Ausnahmen
Eine Löschpflicht besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
Rechtsquelle: Art. 17 DSGVO; ergänzend § 257 HGB, § 147 AO (Aufbewahrungsfristen).