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Pflichtangaben

Datenschutzerklärung

Kurz erklärt

Die Datenschutzerklärung informiert Besucher darüber, welche Daten eine Website zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet. Art. 13 DSGVO macht sie zur Pflicht; sie muss leicht auffindbar, vollständig und verständlich sein und das tatsächliche Verhalten der Website korrekt abbilden.

Die Datenschutzerklärung ist auf praktisch jeder Website Pflicht.

Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO

Verantwortlicher und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger und Drittlandübermittlungen, Speicherdauer, Betroffenenrechte und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Häufiger Fehler

Die Erklärung nennt Tools, die gar nicht eingesetzt werden - oder verschweigt aktiv genutzte Tracker. Sie muss das reale Verhalten widerspiegeln.

Rechtsquelle: Art. 13, 14 DSGVO.