Pflichtangaben
Impressumspflicht (§ 5 DDG)
Kurz erklärt
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG (vormals § 5 TMG) verlangt von geschäftsmäßigen Websites ein vollständiges, leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum mit Name, Anschrift, Kontakt und ggf. Register- und USt-Angaben. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.
Fast jede nicht rein private Website braucht ein Impressum.
Pflichtangaben
Name und Anschrift (keine Postfächer), schnelle Kontaktmöglichkeit inkl. E-Mail, Handelsregister und Registernummer, USt-IdNr. sowie bei bestimmten Berufen weitere Angaben.
Erreichbarkeit
Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar und klar als solches benannt sein.
Rechtsquelle: § 5 DDG (vormals § 5 TMG).