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Pflichtangaben

Impressumspflicht (§ 5 DDG)

Kurz erklärt

Die Impressumspflicht nach § 5 DDG (vormals § 5 TMG) verlangt von geschäftsmäßigen Websites ein vollständiges, leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum mit Name, Anschrift, Kontakt und ggf. Register- und USt-Angaben. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.

Fast jede nicht rein private Website braucht ein Impressum.

Pflichtangaben

Name und Anschrift (keine Postfächer), schnelle Kontaktmöglichkeit inkl. E-Mail, Handelsregister und Registernummer, USt-IdNr. sowie bei bestimmten Berufen weitere Angaben.

Erreichbarkeit

Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar und klar als solches benannt sein.

Rechtsquelle: § 5 DDG (vormals § 5 TMG).