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Grundlagen

IP-Adresse

Kurz erklärt

Eine IP-Adresse ist nach gefestigter Rechtsprechung ein personenbezogenes Datum, weil sich ein Nutzer mit Zusatzwissen identifizieren lässt. Der EuGH hat das für dynamische IP-Adressen bestätigt (Breyer, C-582/14). Wird die IP ohne Einwilligung an Dritte übermittelt - etwa beim dynamischen Laden von Google Fonts -, ist das ein Datenschutzverstoß.

Jeder Aufruf einer Website überträgt die IP-Adresse des Besuchers an den Server - das ist technisch unvermeidbar. Problematisch wird es, wenn die IP zusätzlich und ohne Rechtsgrundlage an Dritte (z. B. Google, Meta) fließt.

Warum ist die IP-Adresse personenbezogen?

Der EuGH hat im Urteil Breyer (C-582/14) entschieden: Auch eine dynamische IP-Adresse ist personenbezogen, wenn der Betreiber rechtliche Mittel hat, um über Dritte (etwa den Provider) die Person zu bestimmen.

Typischer Verstoß

Lädt eine Seite Google Fonts dynamisch von Google-Servern, wird die Besucher-IP ohne Einwilligung in die USA übermittelt - laut LG München (Az. 3 O 17493/20) ein Verstoß und ein häufiger Abmahngrund.

Rechtsquelle: Art. 4 Nr. 1 DSGVO; EuGH C-582/14 (Breyer); LG München I, Az. 3 O 17493/20.