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Tracking & Einbindung

Google Fonts

Kurz erklärt

Google Fonts dynamisch von Google-Servern zu laden überträgt die IP-Adresse der Besucher in die USA - ohne Einwilligung ist das nach dem Urteil des LG München (Az. 3 O 17493/20) ein Datenschutzverstoß und häufiger Abmahngrund. Die Lösung: Schriften lokal einbinden und selbst ausliefern.

Google Fonts sind einer der häufigsten Abmahngründe in Deutschland.

Das Problem

Beim dynamischen Lasten werden Schriften von fonts.googleapis.com geholt - dabei erhält Google die IP-Adresse, eine personenbezogene Angabe.

Die Lösung: lokal einbinden

Laden Sie die Schriftdateien herunter, legen Sie sie auf Ihren Server und binden Sie sie per @font-face ein. Dann verlässt keine Anfrage Ihre Domain.

Rechtsquelle: LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20.