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Rechtsgrundlagen

Double-Opt-in

Kurz erklärt

Double-Opt-in ist das zweistufige Verfahren für Newsletter-Anmeldungen: Nach der Eintragung der E-Mail-Adresse muss der Empfänger einen Bestätigungslink anklicken. Erst dann gilt die Einwilligung als nachgewiesen. In Deutschland ist Double-Opt-in praktisch Pflicht, um wirksame Werbeeinwilligungen rechtssicher zu dokumentieren.

Ohne Double-Opt-in lässt sich nicht belegen, dass die eingetragene Adresse wirklich dem Einwilligenden gehört - jeder könnte fremde Adressen eintragen.

So läuft es ab

  1. Nutzer trägt die E-Mail-Adresse in das Anmeldeformular ein.
  2. Das System sendet eine Bestätigungsmail mit einem eindeutigen Link.
  3. Erst mit Klick auf den Link wird die Anmeldung aktiv - der Zeitpunkt wird protokolliert.

Rechtlicher Hintergrund

Werbung per E-Mail erfordert eine ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 UWG). Die Beweislast dafür trägt der Versender (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Double-Opt-in liefert diesen Nachweis; der BGH hat das Verfahren bestätigt (Az. I ZR 218/07).

Rechtsquelle: § 7 Abs. 2 UWG; Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO; BGH I ZR 218/07.