Grundlagen
BDSG
Kurz erklärt
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt die DSGVO in Deutschland dort, wo sie den Mitgliedstaaten Spielraum lässt. Es regelt unter anderem die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, den Beschäftigtendatenschutz und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden. DSGVO und BDSG gelten parallel; bei Widersprüchen hat die DSGVO Vorrang.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die nationale Regelungen erlauben. Das BDSG füllt diese für Deutschland aus.
Was das BDSG zusätzlich regelt
Unter anderem: die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab in der Regel 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung befassten Personen (§ 38 BDSG), den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (§ 26 BDSG) sowie Einschränkungen einzelner Betroffenenrechte in eng umrissenen Fällen.
Verhältnis zur DSGVO
Als EU-Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar und vorrangig. Das BDSG ist nur dort anwendbar, wo die DSGVO eine Regelung ausdrücklich zulässt. Im Zweifel setzt sich die DSGVO durch.
Rechtsquelle: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Art. 6 Abs. 2, Art. 88 DSGVO (Öffnungsklauseln).