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26. Mai 2026 · Marie Heller

Was kostet eine DSGVO-Abmahnung? Kosten, Schadensersatz und Risiko

Eine DSGVO-Abmahnung verursacht typischerweise Anwalts- und Unterlassungskosten im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, dazu möglichen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die genaue Höhe hängt vom Gegenstandswert und vom Einzelfall ab.

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Eine DSGVO-Abmahnung kostet in der Praxis meist einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag an Anwalts- und Unterlassungskosten, der sich aus dem angesetzten Gegenstandswert berechnet. Hinzu kommen kann ein immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, den Gerichte für Verstöße wie unzulässig eingebundene Google Fonts schon zugesprochen haben. Die genaue Höhe hängt stark vom Einzelfall, vom Gegenstandswert und davon ab, ob es bei der Abmahnung bleibt oder ein Gerichtsverfahren folgt.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Abmahnkosten: Anwaltsgebühren des Gegners, berechnet nach dem Gegenstandswert.
  • Unterlassungserklärung: Bei einem späteren Verstoß droht eine Vertragsstrafe.
  • Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO möglich, oft im zwei- bis dreistelligen Bereich pro Betroffenem.
  • Folgekosten: Eigene Rechtsberatung und der Aufwand für die Behebung.

Das eigentliche Risiko: Wiederholung

Teuer wird es vor allem, wenn nach Abgabe der Unterlassungserklärung derselbe Verstoß erneut auftritt - dann wird die Vertragsstrafe fällig. Deshalb genügt es nicht, einen Mangel einmal zu beheben.

So senken Sie das Risiko

Beheben Sie typische Auslöser proaktiv - Google Fonts lokal einbinden, Tracker hinter den Consent legen, Impressum und Datenschutzerklärung vervollständigen - und überwachen Sie die Seite laufend, damit Updates keine neuen Verstöße einschleppen.

Rechtsquelle: Art. 82 DSGVO; § 13 UWG; vgl. LG München I, Az. 3 O 17493/20.