23. Mai 2026 · Florian Wartner
Was ist ein AVV - und wann brauche ich einen?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Hier erklärt.
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Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag, engl. DPA) regelt rechtlich, was ein Dienstleister mit den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden tun darf - und was nicht. Pflicht ist er gemäß Art. 28 DSGVO, sobald ein externer Anbieter weisungsgebunden Daten verarbeitet.
Typische AVV-Anlässe
- E-Mail-Marketing (Mailchimp, Brevo, Postmark)
- Webhosting (Hetzner, AWS, Azure)
- Analytics (Plausible Cloud, Matomo Cloud)
- Backups in der Cloud
- DSGVO-Scanner ;-)
Was muss drinstehen?
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Daten
- Kategorien betroffener Personen
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen)
- Liste der Unterauftragsverarbeiter
- Drittlandtransfer-Regelungen (z. B. SCCs bei US-Anbietern)
- Löschung/Rückgabe nach Vertragsende
Sorrel-AVV
Wir stellen unseren AVV standardmäßig in der /avv-Seite bereit. Bei Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs kommt er automatisch zustande.